Kriterien zur Namensfindung bei fusionierten Kirchengemeinden

  1. Es gibt keine festen oder veröffentlichten Kriterien für die Namensgebung.
  2. Klar ist aber, dass der Name einer Kirchengemeinde sich von anderen Kirchengemeinden unterscheiden und gleichzeitig den kirchlichen Charakter dieser Körperschaft verdeutlichen soll. Es muss deutlich sein, dass es sich um eine evangelische Kirchengemeinde handelt.
  3. Der Name muss auf die jeweilige Gemeinde bezogen sein.
  4. Auch der regionale Bezug kann berücksichtigt werden, wenn die Kirchengemeindegrenzen mit einer Stadt- oder einem Ortsteil übereinstimmen.
  5. Der Name kann auch ergänzt werden um biblische Namen  (z.B. Johannes-Kirchengemeinde, Marien-Kirchengemeinde), um einen Begriff aus der christlichen Lehre (Auferstehungs-Kirchengemeinde, Dreifaltigkeits-Kirchengemeinde) oder um eine allgemein bekannte Persönlichkeit aus der Kirchengeschichte, die eine überregionale Bedeutung hat und auch heute noch einen positiven Bezug ermöglicht (Melanchthon-Kirchengemeinde, Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde).  Der Name soll für die Verkündigung einer evangelischen Gemeinde eine besondere Bedeutung haben.
  6. Was nicht geht, ist ein Name, der nicht eindeutig einer Kirchengemeinde zugeordnet werden kann, z.B. wollte eine Gemeinde „Ev. Nordstadtkirche“ heißen.  Hier wird nicht deutlich, dass es sich um eine Kirchengemeinde handelt.
  7. Namensgebungen mit Namen von lebenden Personen oder Namen, die erkennbar polarisierenden Charakter haben, sind ausgeschlossen.  
  8. Der Name soll möglichst in einem breiten Konsens gefunden werden.