Information zum neuen Datenschutzgesetz der EKD

Am 24.5.2018 trat das neue Datenschutzgesetz der EKD in Kraft. Es wurde auf Grund der in allen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Datenschutzgrundverordnung neu beschlossen. Für die Gliedkirchen gilt unmittelbar nur das Datenschutzgesetz der EKD. Die geltende Datenschutzverordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland wird an das neue Datenschutzgesetz angepasst. Sie wird wesentlich kürzer sein, weil das Datenschutzgesetz ausführlicher geworden ist und sich sehr viele Regelungen unmittelbar aus dem DSG-EKD ergeben. Die Ihnen aus der Datenschutzverordnung bekannten inhaltlichen Anforderungen an den Datenschutz bleiben erhalten.
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